|
GUTACHTEN
Leider
zählen Honorarstreitigkeiten zu den häufigen und
unschönen Begleiterscheinungen bei der Planung.
Mithilfe eines
Honorargutachtens kann hier Sicherheit und Transparenz bezüglich
der Berechtigung und Höhe von Honorarforderungen gewonnen werden.
Die Bestimmungen der HOAI helfen bei Änderungen der Planungsleistungen
oder bei Bauzeitverlängerungen nur sehr unvollkommen bei der richtigen
Honorierung. Durch ein entsprechendes Gutachten unter Beachtung der
Kostenstruktur des Auftrags und des Büros kann für Klarheit
gesorgt werden. Sollte es einmal zu einer Kündigung des Architekten-
oder Ingenieurvertrages kommen, sind ebenfalls eine Vielzahl von Vergütungsfragen
zu klären, zu denen ich Stellung nehmen kann.
Daneben werden auch
Gutachten zu VOB-Fragen erstellt, darunter Abrechnung von Bauleistungen,
Nachtragsbeurteilungen, Bauablaufstörungen, Kündigung von Bauverträgen.
Meist geht es hierbei um hohe
Forderungen, deren richtige Einordnung Voraussetzung einer gutachtlichen Stellungnahme
sind. Bei Terminverzögerungen z.B. müssen im ersten Schritt die behindernden
Umstände ermittelt und den Vertragsterminen gegenübergestellt werden.
Sodann sind die bauablaufstörenden Einflüsse in einer Terminplanfortschreibung
einzustellen, um letztlich die Mehrkosten quantifizieren zu können.
Bei
sachverständiger Herangehensweise können auf diesem Wege viele offene
Fragen von vornherein geklärt werden.
|