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GUTACHTEN

Leider zählen Honorarstreitigkeiten zu den häufigen und unschönen Begleiterscheinungen bei der Planung.

Mithilfe eines Honorargutachtens kann hier Sicherheit und Transparenz bezüglich der Berechtigung und Höhe von Honorarforderungen gewonnen werden.

Die Bestimmungen der HOAI helfen bei Änderungen der Planungsleistungen oder bei Bauzeitverlängerungen nur sehr unvollkommen bei der richtigen Honorierung. Durch ein entsprechendes Gutachten unter Beachtung der Kostenstruktur des Auftrags und des Büros kann für Klarheit gesorgt werden. Sollte es einmal zu einer Kündigung des Architekten- oder Ingenieurvertrages kommen, sind ebenfalls eine Vielzahl von Vergütungsfragen zu klären, zu denen ich Stellung nehmen kann.

Daneben werden auch Gutachten zu VOB-Fragen erstellt, darunter Abrechnung von Bauleistungen, Nachtragsbeurteilungen, Bauablaufstörungen, Kündigung von Bauverträgen. Meist geht es hierbei um hohe Forderungen, deren richtige Einordnung Voraussetzung einer gutachtlichen Stellungnahme sind. Bei Terminverzögerungen z.B. müssen im ersten Schritt die behindernden Umstände ermittelt und den Vertragsterminen gegenübergestellt werden. Sodann sind die bauablaufstörenden Einflüsse in einer Terminplanfortschreibung einzustellen, um letztlich die Mehrkosten quantifizieren zu können.

Bei sachverständiger Herangehensweise können auf diesem Wege viele offene Fragen von vornherein geklärt werden.